
Förderung von Solar- und Photovoltaikanlagen
WICHTIG: Vor Errichtung einer Solar- und Photovoltaikanlage ist hinsichtlich baurechtlicher Bestimmungen eine Rücksprache mit der Baurechtsabteilung zu halten.
Thermische Solaranlage
- Einfamilienwohnhaus:
Sockelbetrag von € 300,-
€ 50,- pro m² Kollektorfläche bei einer Mindestkollektorfläche von 5 m² - Mehrparteienwohnhaus:
Im Geschossbau muss die Kollektorfläche mindestens 2 m² je WE betragen - Bei Heizungseinbindung:
Sockelbetrag € 500,- bei mindestens 15 m² Kollektorfläche - Förderobergrenze:
€ 2.000,- bzw. im Geschossbau jeweils € 500,- pro WE
Photovoltaikanlage
- Sockelbetrag von € 500,-
€ 50,- pro m2 Kollektorfläche bei einer Mindestkollektorfläche von 2 m² - Förderobergrenze € 2.000,- bzw. im Geschossbau jeweils € 500,- pro WE
Weitere Informationen zu diesem Thema
Baurechtsabteilung der Stadt Leibnitz
Grazerstraße 118 | 8430 Leibnitz
Monika Koch
T. +43 3452 82423-142
M. monika.koch@leibnitz.at
Antrag Photovoltaikanlage (PDF, 242kb)
Antrag Solaranlage (PDF, 241kb)